Page 2 - Preisliste 01.2019
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Heimentgelte

Bei vorhandenem Pflegegrad (Vermögensgrenze 10.000 €) kann je nach Einkommen Pflegewohngeld über unsere Verwaltung beantragt werden.
Mögliches Pflegewohngeld monatlich 486,42 € im Doppelzimmer und 577,68 € im Einzelzimmer.
Hinzu kommen je nach Bedarf ca. 100 € Taschengeld/Monat für benötigte Auslagen (z. B. Rezeptgebühren, Friseur, Fußpflege, Pflegemittel etc.)
Für Bewohner, die seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz im Kreis Kleve haben, übernimmt der Kreis Kleve die Investitionskosten für die
Dauer der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bei fehlender Einstufung muss der Bescheid der Krankenkasse vorliegen. Inkontinenzmaterial kann
vom Bewohner privat mitgebracht oder von uns auf Rechnung zur Verfügung gestellt werden.
Gerne steht Ihnen für weitere Fragen Dagmar Oster (Sozialdienstleitung;Tel.: 02821/89 66 240) zur Verfügung.

Ihre Evangelische Stiftung

*EEE : Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Stand: 01.2019
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